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Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Die Gemeinde Starzach erhebt eine Hundesteuer für alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Um eine ordnungsgemäße Erfassung sicherzustellen, ist die Anmeldung von Hunden verpflichtend. Ebenso muss eine Abmeldung erfolgen, wenn der Hund nicht mehr im Haushalt lebt.
Bei der Anmeldung eines Hundes sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kampfhunde im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall aufgrund ihrer Haltung oder Ausbildung von einer erhöhten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Wenn Ihr Hund verstorben ist, verkauft wurde oder nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, benötigen wir:
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für die An- und Abmeldung von Hunden in der Gemeinde Starzach: Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder nach Zuzug in die Gemeinde anzumelden. Sollte Ihr Hund verstorben sein, verkauft werden oder nicht mehr in Ihrem Haushalt leben, muss dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde mitgeteilt werden.
Die Gebühren für die Hundehaltung entnehmen Sie bitte aus der Hundesteuersatzung
Bitte einen Nachweis dem Steueramt zukommen lassen!
Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie unter Datenschutz.