Seite nicht mehr benutzen, ändern
Nur noch als Testsite verwendbar
date_time
2023-05-15 17:25:19
id
Hunde An- und Abmeldungen

Die Gemeinde Starzach erhebt eine Hundesteuer für alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Um eine ordnungsgemäße Erfassung sicherzustellen, ist die Anmeldung von Hunden verpflichtend. Ebenso muss eine Abmeldung erfolgen, wenn der Hund nicht mehr im Haushalt lebt.

Anmeldung eines Hundes

Bei der Anmeldung eines Hundes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldeformular: Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular.
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung: Für alle Hunde muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Bitte reichen Sie eine Kopie der Versicherungspolice ein.

Anmeldung eines Kamphundes

Kampfhunde im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall aufgrund ihrer Haltung oder Ausbildung von einer erhöhten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

  • Wesenstest: Eine Bescheinigung über einen erfolgreich bestandenen Wesenstest, der von einem anerkannten Hundetrainer oder einer entsprechenden Einrichtung durchgeführt wurde.
  • Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz: Eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes gemäß dem Landeshundegesetz Baden-Württemberg.
  • Erweiterte Haftpflichtversicherung: Nachweis einer erweiterten Haftpflichtversicherung, die auch Schäden durch Kampfhunde abdeckt.

Abmeldung eines Hundes

Wenn Ihr Hund verstorben ist, verkauft wurde oder nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, benötigen wir:

  • Nachweis über den Verbleib des Hundes: z.B. Kopie der Übernahmebestätigung durch den neuen Besitzer oder der Tierarztbescheinigung bei Tod des Hundes.

Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für die An- und Abmeldung von Hunden in der Gemeinde Starzach: Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder nach Zuzug in die Gemeinde anzumelden. Sollte Ihr Hund verstorben sein, verkauft werden oder nicht mehr in Ihrem Haushalt leben, muss dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde mitgeteilt werden.

Die Gebühren für die Hundehaltung entnehmen Sie bitte aus der Hundesteuersatzung

Anzeige der Hundehaltung
date_time
id
Liegt für das Hund-Halter-Team eine Begleithundeprüfung oder Team-Test-Prüfung vor:

Bitte einen Nachweis dem Steueramt zukommen lassen!

 
H