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2023-10-11 10:07:31
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Abwassergebühren

Die Gemeinde Starzach erhebt eine gesplittete Abwassergebühr, um die Kosten der Abwasserbeseitigung fair und transparent auf die Bürger zu verteilen. Diese Gebühr setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr basiert auf dem Frischwasserverbrauch, während die Niederschlagswassergebühr auf der versiegelten Fläche des Grundstücks beruht, die an die Kanalisation angeschlossen ist.

Um die gesplittete Abwassergebühr korrekt berechnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfassung des Frischwasserverbrauchs: Der Wasserverbrauch wird regelmäßig durch geeichte Wasserzähler erfasst.
  • Erfassung der versiegelten Flächen: Die an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Flächen des Grundstücks müssen erfasst und gemeldet werden. Dazu gehören Dachflächen, Hof- und Garagenflächen, die kein Regenwasser versickern lassen.
  • Ermittlung des Wasserverbrauchs: Der Frischwasserverbrauch wird durch die jährliche Ablesung der Wasserzähler von den Eigentümern an die Gemeinde übermittelt.

  • Erfassung der versiegelten Flächen: Grundstückseigentümer müssen die Größe der versiegelten Flächen, die an die Kanalisation angeschlossen sind, der Gemeinde melden.

  • Berechnung der Gebühren: Auf Grundlage des gemeldeten Wasserverbrauchs und der versiegelten Flächen berechnet die Gemeinde die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.

  • Bescheid über die Abwassergebühr: Die Gemeinde stellt einen Gebührenbescheid aus, der die Höhe der zu zahlenden Abwassergebühren detailliert aufführt.

  • Zahlung der Gebühren: Die Gebühren sind innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist zu zahlen. Zahlungsarten und -fristen sind auf dem Bescheid angegeben.

  • Überprüfung und Anpassung: Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, die Berechnungen zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen. Änderungen der versiegelten Flächen oder des Wasserverbrauchs müssen der Gemeinde unverzüglich gemeldet werden, damit die Gebühren entsprechend angepasst werden können.

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte aus der Gebührensatzung.

 

 
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