Wir sind Mitglied im Neckar Erlebnis Tal
Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Die Führerscheinanträge (bis auf Umschtausch in EU-Kartenführerschein) können im Bürgerbüro abgegeben werden. Zuständige Stelle ist jedoch die Führerscheinstelle des Landratsamt Tübingen
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamt Tübingen.
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Kosten für die Bearbeitung bei der Gemeindeverwaltung 5,10 EUR.
Termin vereinbaren