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Mit dem Landesfamilienpass können Familien staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.Kostenlos sind zum Beispiel:
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Genauere Infos finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
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