Wir sind Mitglied im Neckar Erlebnis Tal
Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Gemeinde bei Ihrem Geburtstag oder Ihrem Ehejubiläum dieses Ereignis sowie weitere Informationen wie beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift veröffentlicht und an Presse und Rundfunk weitergibt, so können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.Die Gemeinden weisen einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Alters- oder Ehejubiläum
Sie müssen entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen.
Die Gemeinde weist bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Widerspruch zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
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