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Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde beantragen. Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt zehn Jahre oder älter sind. Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert. Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis.
Achtung: Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Gemeinde anzuzeigen.
Empfehlung: einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit.
Zustimmungserklärung zur Beantragung von Ausweisdokumenten
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