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Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie
Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.Hinweis: Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
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