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Sie wollen in Starzach plakatieren?
Dann benötigen Sie gemäß § 2 der Satzung über die Erlaubnis und die Gebühren der Plakatierung auf öffentlichen Grundstücken sowie dem öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Starzach vom 01.02.2019 eine Genehmigung.Verwenden Sie bitte für Ihren Antragdas hier verlinkte Antragsformular und senden Sie es spätestens zwei Wochen vor Beginn der zu bewerbenden Veranstaltung an die
Gemeindeverwaltung Starzach BürgerbüroHauptstraße 15 72181 Starzach - BierlingenDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wichtige Informationen zur Plakatierung:
Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats
20,00 EUR/Fall
Gebührenfrei sind Plakatierungen nur für Parteien, Wählervereinigungen o.ä., die in demokratischen Gremien vertreten sind bzw. kandidieren, wie z.B. Kreistag, Landtag, Bundestag, Europaparlament.
Antragsformular
Satzung über die Erlaubnis und die Gebührender Plakatierung auf öffentlichen Grundstücken sowie demöffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Starzach