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Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Wenn Sie nach Starzach umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Sie müssen sich persönlich anmelden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift auf Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Wohnungsgeberbestätigung
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