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Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit kann aus verschiedenen Gründen entstehen. Die Gemeinde ist für die Maßnahmen der Vermeidung und Beseitigung von Obdachlosigkeit zuständig. Dies geschieht durch eine einseitige behördliche Verwaltungsentscheidung mittels Erlass einer ordnungs- bzw. polizeilichen Einweisungsverfügung. Wer mit eigenen Bemühungen kein Dach über dem Kopf finden kann, darf bei der Gemeinde vorstellig werden, damit eine entsprechende Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft in die Wege geleitet werden kann.
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften