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Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Starzach können folgende Gebäude der Gemeinde Starzach anmieten:
In jeder Räumlichkeit sind nur bis zu drei private Veranstaltungen pro Jahr zugelassen.
Bewerbungen können frühestens ab dem 01.10. des Vorjahres entgegen genommen werden.
Die Gebühren können Sie der Gebührensatzung über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen entnehmen.
- Satzung (Hausordnung) über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen
- Gebührensatzung über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen