Wir sind Mitglied im Neckar Erlebnis Tal
Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Die Mehrzweckhallen in Bierlingen und Börstingen können nicht für private Veranstaltungen genutzt werden. Sie können an in Starzach sesshafte Vereine und Organisationen vermietet werden.
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Starzach (Privatpersonen) können folgende Gebäude der Gemeinde Starzach anmieten:
In jeder Räumlichkeit sind nur bis zu drei private Veranstaltungen pro Jahr zugelassen.
Satzung (Hausordnung) über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen
Gebührensatzung über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen