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2023-05-15 17:25:19
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Hundesteuer - Festsetzung -

Die Festsetzung der Hundesteuer in der Gemeinde Starzach erfolgt nach der Anmeldung Ihres Hundes. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Prüfung durch die Gemeindeverwaltung erhalten Sie einen Steuerbescheid. Dieser Bescheid enthält die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer und die Zahlungsfristen. Die Hundesteuer wird jährlich erhoben und ist fristgerecht zu entrichten, um Mahngebühren oder Säumniszuschläge zu vermeiden.

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde sowie nach deren Klassifizierung. Für sogenannte Kampfhunde gelten gesonderte Steuersätze, die ebenfalls im Steuerbescheid ausgewiesen.

Die Gebühren für die Hundehaltung entnehmen Sie bitte aus der Hundesteuersatzung

 
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