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Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Zentralregisterauszüge müssen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Es gibt zwei Arten von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Belegart "N" für private Zwecke oder Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde. Die Gebühr in Höhe von 13,00 EUR wird bei der Beantragung fällig. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird dann nach ca. 10 bis 14 Tagen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugeschickt. Bei Belegart "O" ist die genaue Anschrift der zuständigen Behörde erforderlich sowie ein Aktenzeichen oder Verwendungszweck.
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Justiz.
13,00 EUR/Auskunft
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