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Für die Aufstellung eines Grabmales benötigen Sie eine Genehmigung. Das Grabmal muss zudem den Vorschriften der Friedhofssatzung der Gemeinde entsprechen. Die Errichtung eines Grabmals darf nach erfolgter Genehmigung nur durch einen geeigneten, zugelassenen Handwerksbetrieb vorgenommen werden.
11,00 EUR
Friedhofsatzung