Wir sind Mitglied im Neckar Erlebnis Tal
Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
In allen fünf Ortsteilen der Gemeinde gibt es Freizeitgelände mit Grillstellen. Wer diese länger als 2 Stunden nutzt benötigt hierfür eine Genehmigung.
Die Freizeitgelände mit Grillstellen können währen langer Trockenperioden aufgrund der erhöhten Brandgefahr gesperrt sein. Informationen darüber, ob die Grillstellen gesperrt sind, erhalten Sie unter "Aktuelles" oder direkt über die Gemeindeverwaltung.
Der Antrag sollte mindestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung gestellt werden.
10,00 EUR
Benutzungsordnung für die Freizeitgelände mit Grillstelle in Starzach